Wespen- und Hornissenberatung im Landkreis Aschaffenburg
Wespen und besonders Hornissen sind streng geschützt (Wespen: § 39 BNatSchG, Hornissen: § 44 BNatSchG). Das Entfernen oder Beschädigen ihrer Nester kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. In vielen Fällen reichen einfache Verhaltensregeln aus, um Konflikte zu vermeiden: vermeiden Sie hektische Bewegungen in der Nähe des Nestes, decken Sie süße Speisen im Freien ab und lassen Sie Insekten einen unbeobachteten Flugraum.
Unsere untere Naturschutzbehörde bietet kostenfreie Beratung durch ehrenamtliche Wespenberater an – auf Wunsch auch direkt vor Ort. Informieren Sie sich vorab in unserem gemeinsam erstellten Infoblatt „Wespen und Hornissen“ (PDF), das nützliche Hintergrundinfos zur ökologischen Bedeutung und praktische Tipps enthält. Die Liste aller ehrenamtlichen Berater steht ebenfalls als PDF zum Download bereit.
Für Ihre Anfrage notieren Sie bitte die Adresse des betroffenen Grundstücks, Ihre Kontaktdaten (Postanschrift, Telefon, E-Mail), eine kurze Schilderung der Situation und – wenn möglich – ein bis zwei Fotos des Nestes oder der Insekten. So können unsere Berater schnell und gezielt Hilfestellung leisten.
Im Stadtgebiet Aschaffenburg ist bei nestbedingten Problemen das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz zuständig. Ihre Ansprechpartnerin dort ist Frau Bolch (Tel. 06021 / 330-1746, E-Mail: amt-fuer-umwelt-und-verbraucherschutz@aschaffenburg.de).
Die Asiatische Hornisse wird seit dem 24. März 2025 als „weit verbreitet“ eingestuft. Eine sofortige Beseitigung erfolgt nur, wenn nachweislich gefährdete Arten bedroht werden. Sichtungen von Asiatischen Hornissen oder deren Nestern melden Sie bitte auf der Plattform der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau.
Weitere Fragen oder konkrete Fallmeldungen richten Sie gern an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises: Tel. 06021 / 394 7112 oder E-Mail schutz@lra-ab.bayern.de.